Der Aqua Dreams GmbH, Kölner Straße 407, 45481 Mülheim

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Aqua Dreams GmbH, Kölner Straße 407, 45481 Mülheim

§ I Allgemeines, Geltungsbereich
1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Bauverträgen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber"). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher (S 13 BGB) ist.
2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber an uns gerichtet werden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungerklärungen), bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
4) Im Bedarfsfall sind Genehmigungen sowie der höchste Hochwasserstand bzw. der Bemessungswasserstand bauseits einzuholen. Werden für die Lieferung und/oder für den Einbau unserer Auftragslieferungen behördliche oder private Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) benötigt, so liegt das alleine im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, werden von uns als vorausgesetzt bauseits erledigt und von uns nicht geprüft. Die Versagung solcher Genehmigungen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ausübung von Leistungs- verweigerungs- und Zurückbehaltungs-rechten.

§ 2 Angebote, Prüfung, Vertragsschluss
1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder weitere Unterlagen — auch in elektronischer Form — (z.B. Werbematerial, unserem Internetauftritt) wie für Herstellerangaben und -werbung. Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
2) Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofem sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
3) Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung durch eine entsprechende Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform. Die Auftragsbestätigung wird nach Wahl des Auftragnehmers postalisch, per Telefax oder Mail übermittelt.
4) Übergibt uns der Auftraggeber ein Leistungsverzeichnis oder eine anderweitige Leistungsbeschreibung für ein Bauvorhaben, sind wir nicht zur Prüfung dieser Unterlagen verpflichtet, insbesondere nicht auf Lücken, Fehler oder Widersprüche. Erstellen wir auf der Grundlage der übersandten Unterlagen auf Wunsch des Auftraggebers ein Angebot, beschränkt sich dieses auf die in diesem Angebot ausdrücklich genannten Waren und Leistungen.
5) Die technischen Angaben im Angebot können aufgrund der baulichen Einbausituation, wie auch aufgrund der individuellen Elementausgestaltung abweichen. Abweichungen, die handelsüblich sind oder aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie der Ersatz von (Bau-) Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund sind technische Neuerungen der bestellten Produktlinie durch die Hersteller zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
6) Vertreter und nicht ausdrücklich bevollmächtigte Angestellte des Lieferers sind nicht berechtigt, dem Besteller mündliche Zusagen gleich welcher Art zu erteilen, sowie rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
7) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Leistungs- und Verbrauchsangaben.
8) Die Aqua Dreams GmbH behält sich vor entstandene Aufwendungen zur Massen-, Kosten- und Preisermittlung gemäß den derzeit gültigen Lohn-, Fahrt- und Umlagekosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Begutachtung von Bauwerken, Bauwerkschäden oder Anlageteilen, welche nicht durch die Aqua Dreams GmbH erstellt wurden.

§ 3 Fristen, Termine, Verzug, Ausführung
1) Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die in Aussicht gestellten Fristen und/oder Termine können sich verlängern oder verschieben, insbesondere wenn wir von einer Belieferung durch unsere Lieferanten abhängig sind. Verbindliche Lieferfristen beginnen, vorbehaltlich anderweitiger individueller schriftlicher Vereinbarungen, mit der Freigabe durch den Auftraggeber, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Ausführungsplanungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.
2) Für die Unmöglichkeit der Leistung/Lieferung oder für Verzögerungen in der Leistung/Lieferung haften wir nicht, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Dies können sein z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, soweit wir dies nicht zu vertreten haben. Wir werden den Auftraggeber in diesen Fällen unverzüglich darüber unterrichten, dass eine Leistung/Lieferung nicht möglich ist bzw. sich verzögert.
3) Erschweren solche Ereignisse uns die Ausführung/ Lieferung wesentlich oder machen sie diese unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Ausführungs- bzw. Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber die Annahme der Leistung/Lieferung infolge einer von uns zu vertretenen wesentlichen Verzögerung (mehr als 6 Wochen) nicht zuzumuten — wobei die beidseitigen Interessen zu berücksichtigen sind -kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
4) Lieferverzug hinsichtlich einer fälligen Leistung unsererseits tritt erst nach Zugang einer schriftlichen Mahnung des Kunden ein. Bei Verzug von unserer Seite hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird uns eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
5) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für unsere Leistungserbringung zum vereinbarten Termin vorliegen. Der Arbeitsbereich selbst muss freigeräumt sein. Zudem muss der ungehinderte Zugang zum Arbeitsbereich gewährleistet sein.
6) Im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, die zur Durchführung der Vertragsleistungen notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, hat der Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Erschwerte Transport-, Arbeits-, Zugangs- und Montagebedingungen, die aus der Anfrage nicht ersichtlich waren, werden, gesondert berechnet. Die Vergütung erfolgt dabei nach Stundenaufwand zu dem vertraglich vereinbarten oder nachrangig zum ortsüblichen Stundensatz zuzüglich der uns entstandenen weiteren Aufwendungen. Winterbaumaßnahmen sind vertraglich nicht geschuldet. Nachdem uns die vorhandenen Bodenqualitäten nicht bekannt sind haften wir nicht für die Entsorgung von Aushubmaterial. Ggfls. anfallende Entsorgungskosten werden auf Nachweis zzgl. eines Zuschlages von 20 % zzgl. der Lohn- und Transportkosten abgerechnet. Ebenso werden ggfls. erforderliche Grundwasserhaltungen und ggfls. erforderliche Drainagearbeiten nach Aufwand abgerechnet. Soweit wir die Baugrube ausheben beinhaltet der Angebotspreis den Aushub von grabfähigen Böden der Bodenklassen 1 bis 3. Die Bodenklassen 4 bis 7 bedingen teils erhebliche Mehrkosten so z.B. bei felsigen Böden). Std. Netto 74,50 €/Wegezeitpauschale 59,50 €.
7) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung und Leistung (z.B. Maße Gewichte, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) oder Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet werden. Unsere Maßangaben der Schwimmbecken beziehen sich bei Fertigbecken aus Kunststoff grundsätzlich auf die Becken-Außenmaße; bei Schwimmbecken in Stahlbetonbauweise beziehen sich die Beckenmaße auf das Becken-Innenmaß. Geringfügige Maßabweichungen von bis zu 100 mm berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen.
8) Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die Erst- und Folgebefüllung der Becken. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Becken 2-3 mal im Rahmen Leistungserbringung befüllt werden muss, um Reinigungsarbeiten, Dichtigkeitsprüfungen u.ä. auszuführen.
9) Soweit der Lieferer nicht verpflichtet ist, den Liefergegenstand an einen von dem Besteller bestimmten Ort zu bringen, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers bis zu ihrem Ablauf verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
10) Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung am Geschäftssitz des Lieferers entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
11) Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten
12) Die Firma Aqua Dreams GmbH benötigt zur störungsfreien Montage von Klebeverbindungen eine Raumtemperatur bzw. Außentemperatur von 15 Grad Celsius. Bei Temperaturen unter 15 Grad ist die Zeit für die Aushärtung von Klebeverbindungen angemessen zu verlängern. Zum Aushärten der PVC-Klebeverbindungen muss eine durchgängige Temperatur von mindestens 7°C für 24 Stunden vorherrschen.
13) Falls die Installationen nicht im geschlossenen und beheizbaren Raum montiert wird, ist bei der vorgenannten Temperaturunterschreitung eine beheizbare Überdachung entweder bauseits oder gegen zusätzliche Berechnung erforderlich.
14) Bauzeitenverzögerungen welche aufgrund von nicht vorhersehbaren Naturereignissen oder anderer äußerer Umstände, welche nicht in der Verantwortung von Aqua Dreams GmbH liegen, stellen keinen Verzugsschaden oder Anspruch auf Entschädigung da.
15) Der Auftraggeber stellt während der Bauphase Hygieneeinrichtung wie beispielsweise mobile Miettoilette bereit.
16) Der Auftraggeber hat ferner alle bauseitigen Arbeiten, sofern nicht anders benannt, wie z.B. Ausheben der Baugrube, Erstellen von Rohrgräben und Wanddurchbrüchen, Vorrichten des Kanalanschlusses, Verfüllarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Installationen von Elektroversorgungsleitungen mit einer Netzspannung größer 230 Volt, sowie Be- und Entwässerungsleitungen vor Arbeitsbeginn so weit fertig zu stellen, dass die Montagearbeiten der Aqua Dreams GmbH ohne Unterbrechung durchgeführt und fertig gestellt werden können. Auf Wunsch übernehmen wir die Heizungs- und Sanitäranschlüsse selbst auf der Aufwandbasis.
17) Sind die erforderlichen Vorarbeiten durch den Vertragspartner nicht erbracht, stimmen vorgegebene Maße nicht oder werden die Monteure der Aqua Dreams GmbH aus sonstigen Gründen zu früh auf die Arbeitsstelle gerufen und in Folge von Ursachen, für die Aqua Dreams GmbH nicht verantwortlich ist, an der Ausführung ihrer Arbeiten gehindert, so dass Warte- und Reisezeiten und zusätzliche Anfahrtskosten entstehen, so werden diese von der Firma Aqua Dreams GmbH dem Vertragspartner zusätzlich berechnet.
18) Einstückbecken und sonstige Installation dürfen nicht eigenmächtig und ohne Kenntnis von Aqua Dreams GmbH bewegt oder mit Wasser gefüllt werden. Hieraus resultierende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
19) Durch Notfälle oder schlechtes Wetter behalten wir uns vor, Termine kurzfristig zu ändern.
20) Die Absicherung von gewöhnlichen Baurisiken obliegt dem Auftraggeber. Baurisiken wie beispielweise Gesamtbauleistung, Lagerung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Bauteilen, Hilfsbauten, Bauherrenrisiken (z.B. Planungsfehler), Bauunfälle, ungewöhnliche Naturereignisse (z.B. Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Überspannungsschäden), Unachtsamkeit des Baustellenpersonals, Unachtsamkeit des Bauherren, Vandalismus sind seitens des Auftraggebers durch eine entsprechenden Versicherung (z.B. Bauwesensversicherung bzw. Bauversicherung) abzusichern.
21) Der Frischwasser-, Wasser-, Strom- und Heizungsanschluss. Diese Leistungen sind -soweit im Vertrag nicht ausdrücklich in Schriftform etwas Abweichendes vereinbart ist- ausschließlich Aufgabe des Bestellers und nicht im Leistungsumfang des Vertrages mit Aqua Dreams GmbH enthalten.
22) Die Kran-, Erd- und Betonarbeiten sowie Kernlochbohrungen sowie die Abdichtung der Kernlochbohrungen. Auch diese Leistungen sind -soweit im Vertrag nicht ausdrücklich in Schriftform etwas Abweichendes vereinbart wurde- nicht vom Leistungsumfang Aqua Dreams GmbH umfasst und damit ausschließlich Aufgabe des Bestellers.
23) Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dass eine in Auftrag gegebene Schwimmbadüberdachung unter zumutbaren Bedingungen von 2 Personen zum Aufstellort (Schwimmbad) getragen werden kann. Sollten aufgrund der Größe (Gewicht) der Anlage oder des schwierigen Zugangs zum Aufstellort zusätzliche Personen oder en größerer Kran zur Mithilfe erforderlich sein, werden die daraus entstehenden Kosten vom Besteller getragen. Weiters wird vom Besteller der zur Montage erforderliche Strom sowie die im Auftrag fixierte (und vom Besteller mit Unterschrift zur Kenntnis genommenen) Personenzahl zur Mithilfe beim „Einfahren“ der Segmente in die Laufschienen auf dessen Kosten bereitgestellt. (Die Anzahl der Personen zur Mithilfe ist von der Größe und dem Gewicht der Anlage abhängig). Gegenüber den bereitgestellten Personen übernimmt Aqua Dreams GmbH keine Haftung bzw. sind diese Personen vom Besteller zu versichern.
24) Es ist vom Auftraggeber im Aufstellraum ein Bodenablauf, Pumpensumpf oder ähnliche Entwässerungsmöglichkeit bereitzustellen. Wir übernehmen eine Gewährleistung für Wasserschäden, die durch das Fehlen entstanden sind.
25) Wir verlassen die Baustelle besenrein im aufgeräumten Zustand. Eine Endreinigung erfolgt bauseits.
26) Kabelübergabepunkte (Scheinwerfer, Rollladenmotoren, Schaltereinheiten etc.) in unmittelbarer Nähe des Schwimmbeckens sollten dauerhaft zugänglich und revisionierbar sein.

§ 4 Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, Teil-Lieferung
1) Aqua Dreams GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
2) Bei Werk- und Bauverträgen erfolgt der Gefahrübergang mit der Abnahme oder rügeloser Inbetriebnahme. Nach Fertigstellung des Rohbaus sind wir berechtigt, eine Teilabnahme des Rohbaus vom Auftraggeber zu fordern. Sofern Bauleistungen erbracht werden, gelten diese nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft als abgenommen. Die Aushändigung der Schlussrechnung gilt ebenfalls als Meldung der Abnahmebereitschaft, es sei denn, der Besteller rügt schriftlich innerhalb dieses Zeitraums bestehende wesentliche Mängel
3) Die Gefahr geht, sofern der Lieferer nicht ausdrücklich den Versand und die Montage und/oder die Anfuhr des Liefergegenstandes übernommen hat, mit Übergabe der Lieferteile an die Transportperson auf den Besteller über. Ab dann trägt der Auftraggeber die Sicherungspflicht gegen jede Art von Beschädigung.
4) Verzögert sich der Versand oder die Abnahme durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. der Abnahmebereitschaft beim Besteller auf diesen über. Der Lieferer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
5) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er schuldhaft eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
6) Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug zum abgestimmten Termin unmittelbar an das Gebäude fahren und unterbrechungsfrei entladen werden kann, sowie ggfls. bauseits vorhandene Kräne kostenfrei zum Transport der Waren auf der Baustelle mitgenutzt werden können. Behinderungen führen zu Mehrkosten. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.
7) Die Abnahme der Leistungen hat binnen zwei Tagen nach Ankündigung durch die Firma Aqua Dreams GmbH zu erfolgen. Hat die Firma Aqua Dreams GmbH nach Einbau der Beckenmontage alle ihre Leistungen erbracht, so gilt jede bauseitige weitere Baumaßnahme als Abnahme der Leistungen der Firma Aqua Dreams GmbH.
8) Zur Abnahmeverweigerung ist der Besteller nur berechtigt, sofern der Mangel den gewöhnlichen und/ oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des Werkes und/ oder dessen Werk aufhebt oder erheblich mindert.
9) Sofern das Werk mit Mängeln behaftet ist, die nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigen, hat die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mangelbeseitigung zu erfolgen.
10) Abnahmeverweigerungen oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels erfolgen.

§ 5 Preise und Zahlungs-bedingungen
1) Alle Angebotspreise können als verbindlicher Festpreis, als prozentuales Honorar, als Richtpreis, nach dem tatsächlichen Stundenaufwand, Materialverbrauch oder Aufmaß vereinbart werden; sie gelten grundsätzlich zzgl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2) Zahlungsmodalitäten Vertrag über Schwimmbecken Kunststoff:
a) Mit Vertragsabschluss 40 % Anzahlung des Vertragspreises. Zahlbarinnerhalb von 10 Wochentagen ab Rechnungszugang.
b) 40 % nach Anlieferung des Beckens. Zahlbarinnerhalb von 5 Wochentagen ab Rechnungszugang.
c) 10 % nach Rohbauabnahme Zahlbarinnerhalb von 5 Wochentagen ab Rechnungszugang
d) Schlussrechnung i.H.v. 10 % über die Restvergütung nach Abnahme. Zahlbar innerhalb von 10 Wochentagen ab Rechnungszugang.
3) Zahlungsmodalitäten Vertrag über Schwimmbecken Stahlbeton:
a) Mit Vertragsabschluss 50 % Anzahlung des Vertragspreises. Zahlbarinnerhalb von 10 Wochentagen ab Rechnungszugang.
b) 40 % nach Rohbauabnahme Zahlbarinnerhalb von 5 Wochentagen ab Rechnungszugang
c) Schlussrechnung i.H.v. 10 % über die Restvergütung nach Abnahme. Zahlbar innerhalb von 10 Wochentagen ab Rechnungszugang.
4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Geschäftssitz des Lieferers.
6) Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht haben dem Lieferer gegenüber keine befreiende Wirkung.
7) Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenansprüchen möglich, die vom Lieferer nicht bestritten werden oder bereits rechtskräftig tituliert sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur auf solche Gegenansprüche stützen.
8) Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann die Aqua Dreams GmbH eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Die Aqua Dreams GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn die Aqua Dreams GmbH den Besteller hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Aqua Dreams GmbH. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Besteller ist ausgeschlossen.
9) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Aqua Dreams GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
10) Die Aqua Dreams GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Aqua Dreams GmbH durch den Besteller aus

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag bleibt die Ware in unserem Eigentum. Auf Verlangen des Auftraggebers sind wir verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt zu verzichten. wenn der Auftraggeber sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Forderungen erfüllt hat.
2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers. insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 7 Mangelhaftungsansprüche des Auftraggebers
1) Die Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche entfallen können, wenn die Betriebs- und Wartungsanleitung nicht beachtet wird und die dort genannten Hinweise sowie die erforderlichen Wartungs- und Überwinterungsmaßnahmen nicht fachgerecht und fristgerecht durchgeführt werden. Die produktspezifischen Eigenschaften der Produkte gelten als vertraglich vereinbarte Sollbeschaffenheit.
2) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Werden die Aufwendungen höher, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers verbracht worden ist und die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, tragen wir diese Mehrkosten nicht. Wird uns zum vereinbarten Zeitpunkt kein Zugang zum Objekt gewährt, hat der Auftraggeber unsere Aufwendungen (Fahrt- und Personalkosten) nach der ortsüblichen Vergütung zu ersetzen, sofern nicht im Vertrag eine andere Vergütung vereinbart wurde.
3) Auf Reinigungszubehör (Kescher, Bürsten, Roboter-Walzen etc.), Leuchtmittel für Scheinwerfer, sowie auf Messelektroden für Mess-, Regel- und Dosiertechnik geben wir keine Gewährleistung.
4) Sofern der Besteller Sachmängelrechte nach seiner Wahl verlangen kann, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er bei Vorliegen der Voraussetzungen Nacherfüllung verlangt, vom Vertrag zurücktritt, Minderung des Kaufpreises geltend macht und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
5) Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang schriftlich dem Lieferer mitzuteilen.
6) Der Lieferer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch folgende Umstände mit verursacht worden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch von ihm eingeschaltete Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe (z. B. durch die Verwendung nicht geprüfter Mittel bei der Wasserpflege- und Reinigung), mangelhafte Bauarbeiten(z. B. nicht ausreichend wärme- und feuchtisolierte Schwimmhalle und Nebenräume, fehlerhaft verglaste Oberlichter), unsachgemäße chemische elektromechanische oder elektrische Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
7) Edelstahl ist nicht vollkommen korrosionsfrei, sondern lediglich „korrosionsträge“. Desinfektions- und Reinigungsmittel können die Korrosion beschleunigen. Edelstahlprodukte aus V4A Stahl (1.4301) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1.0 mg/ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmitteln max. 150 mg/ltr. Chloridgehalt, ph-Wert zwischen 7,0 und 7,8.
Edelstahlprodukte aus V4A (1.4571) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1,3 mg/Ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmitteln max. 500 mg/Ltr. Chloridgehalt, ph-Wert zwischen 6,8 und 7,8. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte besteht keine Gewährleistung.
8) Salzelektrolyse bis 3g Salz/Liter oder Salzhydrolyse bis 1,5 g Salz/Liter, kann selbst hochwertige V4A Edelstahlbauteile angreifen und zu Korrosionserscheinungen und Verfärbungen an anderen Bauteilen führen, insbesondere dann wenn Kupfer-, Eisen- oder Manganionen aus Trinkwasserinstallationen oder anderweitigen Umweltquellen ins Badewasser gelangen. Diese Bauteile benötigen ggf. einen erhöhten Pflegeaufwand bzw. sind bei Bedarf kostenpflichtig zu erneuern.
9) Wasserwerte außerhalb der Toleranz sind der häufigste Grund für Verfärbung und Rostbildung. Sowohl händische als auch automatische Dosierung sind nicht fehlerfrei. Deswegen ist es notwendig die Werte regelmäßig zu überprüfen und in geeigneter Weise an uns zu dokumentieren.
0) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits regelmäßig Wartungsarbeiten frist- und fachgerecht auf der Basis der Betriebs- und Wartungsanleitung durchzuführen sind. Diese Leistungen sind nicht im Vertragspreis enthalten und werden auf Anfrage dem Auftraggeber gesondert angeboten.
1) Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
2) Bei Sonderanfertigungen gemäß den vom Besteller übermittelten Angaben oder Maßen haftet Aqua Dreams GmbH jedoch nicht für Mängel, die auf Fehler oder Ungenauigkeiten in den Angaben und Maßen beruhen.
3) Im Rahmen der Mangelbeseitigungsverpflichtung sowie von Kundendienst- oder anderweitiger Reparaturarbeiten ausgebaute und nachfolgend ersetzte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Aqua Dreams GmbH über. Die Bestimmung von Ort, Art und Umfang der Kundendienst-, Reparatur- und Mangelbeseitigungsarbeiten liegt im fachgerechten Ermessen von Aqua Dreams GmbH. Aqua Dreams GmbH ist insbesondere nicht zur vorherigen Erstellung eines Sanierungskonzepts -weder mündlich noch schriftlich- verpflichtet.
14) Die von Aqua Dreams GmbH gelieferten Materialien dürfen nur mit denjenigen chemischen Mitteln und Materialien versetzt werden, die von Aqua Dreams GmbH selbst geliefert und für das jeweilige Produkt ausdrücklich freigegeben werden. Durch die Verwendung von Chemikalien anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien, die nicht für das jeweilige Produkt freigegeben wurden, können chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit der Produkte von Aqua Dreams GmbH nicht gewährleistet ist. Sofern nicht freigegebene Chemikalien seitens des Bestellers verwendet werden, ist eine Haftung von Aqua Dreams GmbH für dadurch bedingte bzw. entstandene Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
15) Die Haftung von Aqua Dreams GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers oder dessen Erfüllungsgehilfen oder‚ Angestellten, sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet Aqua Dreams GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet Aqua Dreams GmbH aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
16) Bei Bohrungen von uns in Fliesen und Naturstein wird bei Beschädigungen keine Haftung übernommen, es sei denn, die Schäden resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits. Wir gehen von statisch einwandfreien Befestigungsmöglichkeiten aus. Zum Schutz vor mechanischen Belastungen aus äußeren Beanspruchungen oder Druckänderungen empfehlen wir, sämtliche Rohre in einem Sandbett zu verlegen.
17) Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
18) Farbabweichungen sind material- und herstellerbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
a) Insbesondere Naturstein, wie Granit, hat folgende Eigenschaften:
Farbvariationen/Flieβstrukturen
Natursteine mit diesen Naturzeichnungen können sich sehr unterscheiden, in dem es an demselben Element zu Farbunterschieden kommen kann. An einigen Natursteinen kann es so wirken, als ob die originale Bodenfarbe an gewissen Bereichen fehlt. An anderen Arten können groβe Flieβstrukturen vorkommen, die plötzlich durch eine quer verlaufende Ader oder dünne Striche, die eine Ähnlichkeit mit Riefen aufweisen können, unterbrochen werden. Diese Elemente sind für Personen, die die raue Natur besonders schätzen, sehr attraktiv. Darauf hat der Kunde beim Kauf von Natursteinen zu achten. Alle Steinarten können Farbvariationen/ Flieβstrukturen haben. Bei Granit sind sie jedoch am deutlichsten.
Naturflecken dunkel/hell
Diese kommen am häufigsten bei feinkörnigen Granitsorten vor. Naturflecken zeigen sich als dunkle oder helle Flecken in unterschiedlicher Gröβe. Diese Flecken können einfarbig sein oder aus mehreren Farbvariationen bestehen. Diese Flecken lassen sich nicht vermeiden.
Kleine Löcher/ Haarrissen
Sie kommen in fast allen Natursteinsorten vor. Löcher (Tarolli) sind Einschlüsse von kleinen Tieren oder Schwämmen, die verschwunden sind, weil sie verrottet oder zu Erde geworden sind. Haarrissen bezeichnen den Abstand, den die Natur zwischen den verschiedenen Vorkommen einer Steinsorte geschaffen hat, wenn ein Stein über Millionen von Jahren unter Druck steht und wenn eine sehr starke Hitze ihn zusammenschmilzt.
Schleifmarken
Sie kommen an allen Natursteinsorten mit einer geschliffenen Oberfläche vor. Die Schleifmarken bestehen oft aus einem zirkelförmigen Muster, weil sie während des Schleifens durch die Schleifklötze erzeugt werden. An geschliffenen Steinen lassen sich Schleifmarken nicht vermeiden, weil der letzte Klotz vor dem Polieren die Schleifmarken hervorbringt.
Glasadern
Ablagerungen gröβerer Mengen toter Schalentiere u.a.m. und das Verwachsen mit unterschiedlichen organischen und sich am Meeresboden abgelagerten Substanzen in Kombination mit dem enormen Wasserdruck hat bewirkt, dass man heute ein Produkt hat, das als unterschiedliche Baumaterialien angewendet werden kann. Das verwachsene Produkt kann groβen Verlagerungen in den Schichten oder vielleicht Erdbeben ausgesetzt gewesen sein, wobei die verwachsene Masse Riefen bekommen hat. Hier konnte Wasser eindringen und es konnten sich organische Substanzen wie beispielsweise Kiesel ablagern. Diese Substanzen haben sich mit der übrigen Masse vereint und sind zu einer homogenen Masse geworden. Vor tausenden von Jahren hat sich der Meeresboden über den Wasserspiegel hinaus angehoben. Daraus entstanden Landbereiche mit Tälern und Hügeln – auch Bergketten sind auf diese Art und Weise entstanden. Mit den modernen Arbeitsverfahren wurde es ermöglicht, Blöcke der verwachsenen Masse zu ”brechen” und sie beispielsweise zu Fensterbänken in 2 cm und 3 cm Stärke oder zu Fliesen in 1 cm Stärke zu versägen. Die oben erwähnten verwachsenen Riefen erscheinen jetzt als Adern in den Platten. Die Fachbezeichnung lautet ”Glasadern”. Diese Adern beeinträchtigen die Stärke dieser Platten in keiner Weise. Gerade an den Stellen, an denen die Glasadern sich befinden, ist Ihre Bruchfestigkeit gröβer. Glasadern können in vielen Natursteinen vorkommen – in Granit wie Schiefer. Wir hoffen, dass diese kurze Erklärung über die eventuelle Entstehung von Natursteinen Sie davon überzeugt hat, dass ”Naturfehler” die fachgerecht behandelt werden, kein Recht zu Reklamationen darstellen.
Verfärbungen an Natursteinoberflächen ”Picture Framing”
Auβer der organischen Bestandteile, bestehen viele Natursteine auch aus anderen Verbindungen – hauptsächlich Eisenverbindungen. Das in gewissen Leimsorten und Fugentypen benutzte basische Wasser löst diese Verbindungen auf und bringt eine Reaktion hervor. Diese Verbindung dringt dann bis an die Oberfläche der Natursteine ein. Danach kann eine Oxidation erfolgen. Am häufigsten tritt es bei hellen Granitsorten auf. Wir empfehlen, dass man immer Verlegungsmaterial anwendet, das für Natursteine zugelassen ist.
Rost
Natursteine können kleine Rostflecke aufweisen. Das liegt an den eisenhaltigen Partikeln, die reagieren und zu einem Rostauszug führen können.
Natürlicher Verlust (6%)
Da es sich um ein Naturprodukt handelt, muss man sich damit abfinden, dass Steine auf die eine oder andere Weise beschädigt sind. Naturstein kommt häufig aus weit entfernten Ländern, was viele Transport- und Umladevorgänge bedingt. In unserer Branche wird ein Verlust von bis zu 6% akzeptiert, was als Kunde hingenommen werden muss. Das gilt insbesondere für größere Lieferungen, für die wir empfehlen, diesen Verlust in die Kalkulation einzubeziehen. Fliesen, die aussortiert wurden, können z. B. beim Zuschneiden verwendet werden
Toleranzen
Toleranzen von +/- 2 mm im Verhältnis zu den angegebenen Maβen sind zu akzeptieren.
b) Keramik hat folgende Eigenschaften:
Die Farbvariation
Keramische Feinsteinzeugfliesen werden aus den Werkstoffen der Natur hergestellt; dabei ist jede einzelne Produktion/jeder Marke einzigartig. Von Produktion zu Produktion kann es daher zu kleineren Abweichungen in Farbe, Oberfläche und Struktur kommen.
Natürlicher Schwund
Da wir dies mit einem Naturprodukt tun müssen, müssen wir in Kauf nehmen, dass Steine entstehen können, die in irgendeiner Weise beschädigt werden können. Bei der Produktion sowie dem Transport kommt es zu vielen Handlungen. Insider unserer Branche akzeptieren wir bis zu 6% Schwund. Dass dies passieren kann, müssen Sie als Kunde akzeptieren. Dieses Gilt besonders bei großen Lieferungen; Deshalb fordern wir dazu auf, dass man dieses bei der Kalkulation bei beachtet. Beliebig sortierte Kacheln eignen sich beispielsweise zum Zuschneiden nach mm freiwillig.
Die Toleranz.
Die Toleranz von +/- 2 mm gegenüber den tatsächlichen Maßen ist akzeptabel.

§ 8 Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen
Für Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen gilt ergänzend:
1) Der Besteller hat das Personal der Aqua Dreams GmbH auf seine Kosten über bestehende Sicherheitsvorschriften und Gefahren zu unterrichten und alle zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen.
2) Der Besteller hat das Personal der Aqua Dreams GmbH bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen und erforderliche Hilfeleistungen zu erbringen, wie etwa Vorbereitung der Baustelle, Gestellung von Werk- und Hebezeugen, Gestellung von Wasser und Elektrizität, Nutzungsmöglichkeit einer WC-Anlage etc.
3) Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Arbeiten der Aqua Dreams GmbH unverzüglich nach Ankunft des Personals der Aqua Dreams GmbH begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden können.
4) Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so ist die Aqua Dreams GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.
5) Kann eine Leistung aus von der Aqua Dreams GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, sind von der Aqua Dreams GmbH bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand durch den Besteller auszugleichen.
6) Im Austauschverfahren ersetzte Teile werden Eigentum der Aqua Dreams GmbH. Der Aqua Dreams GmbH bleibt vorbehalten, zu Lasten des Bestellers auf ihr Eigentum an den ersetzten Teilen zu verzichten.
7) Ist die Leistung vor Abnahme ohne Verschulden der Aqua Dreams GmbH untergegangen, so hat der Besteller der Aqua Dreams GmbH den Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu erstatten.
8) Nur schriftlich durch die Aqua Dreams GmbH bestätigte Reparaturfristen sind verbindlich.
9) Bei Montagen, Reparaturen und sonstigen Dienstleistungen bemisst sich das Recht des Bestellers zur Minderung des Kaufpreises nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Minderungsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er an den Montagen, Reparaturen und sonstigen Dienstleistungen trotz Minderung nachweisbar kein Interesse hat.
10) Arbeitsleistungen, verwendete Teile, Materialien und Nachfüllwirkstoffe werden gesondert berechnet, soweit nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein Pauschal preis vereinbart wurde.
11) Zahlungen sind unmittelbar nach Arbeitsausführung netto Kasse direkt an uns zu leisten. Abnahme und Anerkennung unserer Leistung erfolgt durch Unterschrift auf dem Kundendienstauftrag oder entsprechendem Vordruck. Erfolgt keine solche Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung der Leistung als abgenommen, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage, auch falls keine schriftliche Fertigstellungsmitteilung erfolgt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
12) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde.
13) Bei Service, Montage oder Reparaturarbeiten, die von unserem Fachpersonal ausgeführt werden, gelten unsere jeweiligen Sätze.
14) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.

§ 9 Zusätzliche Bedingungen für die Überdachung
1) Der Untergrund ist laserplan zu erstellen (max. Höhendiff. +/- 2 mm auf 3 m Länge). Bei Fliesen oder Platten darf die Fugenbreite nicht 8 mm und eine Fugentiefe von 1 mm nicht übersteigen. Holzuntergrund, in Sand/Splitt verlegte Platten oder bewegliche Untergründe sind nicht geeignet. Setzungen und Bewegungen des Untergrundes der Laufschienen können die einwandfreie Funktion der Überdachung stören. Um dies zu vermeiden, sollte das Fundament Frosttiefe erreichen. Bitte beachten Sie: Bei Überdachungen mit einseitiger Schiene erfolgt die Windsicherung durch Einlassen/Einkleben von Metall-Gewindehülsen auf der schienenlosen Seite in den Boden. Die an den Segmenten angebrachten Metallösen werden mit Drehkopfschrauben in den Gewindehülsen fixiert. Laufrollen können Abriebspuren hinterlassen.
2) Um Beschädigungen der Umrandungsplatten bei der Montage zu vermeiden, muss bauseits abgeklärt werden, ob beim Bohren Spezialbohrer (z.B. Diamantbohrer) benötigt werden. Diese Bohrungen sind bauseits bzw. vom verantwortlichen Fliesenleger selbst herzustellen. Falls die Bohrer von unseren Monteuren gestellt und die Bohrungen von uns hergestellt werden, werden wir die entsprechenden Mehrkosten (ca. 100,00 - 250,00 €) nachberechnen. Schäden an den Umrandungsplatten, die entstehen, weil wir vor der Montage nicht auf benötigte Spezialbohrer hingewiesen wurden, sind nicht durch uns zu vertreten.
3) Wegen Wind und Sturm muss folgendes beachtet werden: Die Überdachung muss mit allen Arretierungen gesichert sein. Auch müssen alle sonstigen Öffnungselemente (Türen und Klappen) komplett geschlossen werden. Um Schäden durch plötzlich aufkommenden Wind zu vermeiden, darf die Überdachung nicht längere Zeit unbewacht geöffnet bleiben.
4) Ein besonderer Hinweis: Schwimmbadüberdachungen müssen bei Schneefall vom Schnee geräumt oder abgetaut werden. Eine automatische Abtauung erfolgt erst bei +12°C Innentemperatur.

§ 10 Beauftragung von Subunternehmern
1) Die Aqua Dreams GmbH ist berechtigt, mit Zustimmung des Bestellers Subunternehmer für die Durchführung eines Auftrags zu beauftragen. Der Besteller darf seine Zustimmung zur Beauftragung eines Subunternehmers nur verweigern, sofern berechtigte Interessen des Bestellers entgegenstehen.
2) Im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers entstehen keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen diesem und dem Besteller. Im Verhältnis zum Besteller bleibt die Aqua Dreams GmbH allein für die Ausverführung eines Einzelauftrags verantwortlich.

§ 11 Hinweis gemäß 536 Verbraucherstreit-Beilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Teilbarkeit
Falls ein(e) (Teil einer) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer zwingenden Bestimmung stehen sollte, bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit desjenigen Teils der betreffenden Bestimmung, der nicht undurchsetzbar ist oder mit einer zwingenden Bestimmung kollidiert, davon unberührt. In einem solchen Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um die strittige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 13 Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge zwischen Aqua Dreams und dem Kunden (einschließlich der daraus resultierenden außervertraglichen Verpflichtungen) unterliegen deutschen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung, soweit gesetzlich zulässig.


Hinweis: Veröffentlichungen von Baufortschritten und Ergebnissen
Um die Qualität und Schönheit unserer Arbeit zu dokumentieren und zu präsentieren, beabsichtigen wir, Fotografien Ihres Projekts während des Fortschritts und nach dessen Fertigstellung aufzunehmen. Diese Aufnahmen können für Marketingzwecke einschließlich unserer Website und sozialen Medien wie Instagram verwendet werden. Wir garantieren, dass ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine persönlich identifizierbaren Informationen veröffentlicht werden. Sollten Sie Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Veröffentlichung erheben, bitten wir um eine schriftliche Benachrichtigung, damit wir die betreffenden Inhalte umgehend entfernen können.